In strafrechtlichen Angelegenheiten kann kompetenter Rat entscheidend sein, doch viele Menschen scheuen die Anwaltskosten. Rechtsanwalt Mathias Bradler ist überzeugt, dass jeder das Recht auf eine angemessene Verteidigung hat, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten. Daher übernimmt er nicht nur Wahlmandate, sondern steht seinen Mandanten auch als Pflichtverteidiger zur Seite, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafprozessordnung (StPO) erfüllt sind. Dies ist für ihn nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Herzensangelegenheit.
Was bedeutet Pflichtverteidigung?
Die Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 StPO:
Die Pflichtverteidigung ist in § 140 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Demnach ist die Mitwirkung eines Verteidigers in folgenden Fällen notwendig:
§ 140 Abs. 2 StPO – Die Auffangnorm:
§ 140 Abs. 2 StPO greift, wenn die in § 140 Abs. 1 StPO genannten Fälle nicht vorliegen, aber dennoch eine notwendige Verteidigung geboten ist. Dies ist u.a. der Fall bei:
Rechtsanwalt Bradler berät Sie hierzu gerne im Detail.
Erstklassiger Rat, faire Konditionen:
Auch außerhalb der Pflichtverteidigung bietet Rechtsanwalt Bradler faire und transparente Konditionen. Er berät umfassend über Rechte und Pflichten und erarbeitet gemeinsam mit dem Mandanten die beste Verteidigungsstrategie.
Kontakt:
Bei Fragen zur Pflichtverteidigung oder anderen strafrechtlichen Angelegenheiten steht Rechtsanwalt Mathias Bradler gerne zur Verfügung. Ein erstes Beratungsgespräch kann vereinbart werden, dessen Kosten gesetzlich geregelt und erschwinglich sind.
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