
Tätigkeitsfelder:
Rechtsanwalt Bradler ist schwerpunktmäßig in den folgenden Bereichen des Strafrechts für seine Mandanten tätig:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Straftaten gegen das Vermögen:
Betrug, Computerbetrug, Diebstahl, Erpressung, Geldfälschung, Hehlerei, Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, Unterschlagung, Untreue u.a. - Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit:
Bedrohung, Beleidigung, Brandstiftung, erpresserischer Menschenraub, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, Körperverletzung, Menschenraub, Mord, Totschlag, üble Nachrede, Urkundenfälschung u.a. - Verkehrsstrafrecht:
Eingriffe in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht u.a. - Jugendstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Strafvollstreckung und Strafvollzug.


