Betäubungsmittelstrafrecht:

Verstöße gegen das BtMG & GÜG

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst kurz gesagt alle Straftaten, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln stehen. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Grundstoffüberwachungsgesetz (GüG).

Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des Betäubungsmittelstrafrechts kann auf dieser Webseite lediglich ein allgemeiner Überblick geboten werden. Eine umfassende und individuelle Beratung ist unerlässlich und erfolgt im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Verstöße gegen das BtMG:

Das BtMG regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln. Hierzu gehören unter anderem:

  • Erwerb, Besitz und Handel: 
    Der unerlaubte Erwerb, Besitz oder Handel von Betäubungsmitteln ist strafbar. Die Strafen variieren je nach Art und Menge der Betäubungsmittel.
  • Anbau und Herstellung: 
    Der unerlaubte Anbau oder die Herstellung von Betäubungsmitteln wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.
  • Einfuhr und Ausfuhr: 
    Die unerlaubte Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln stellt eine schwere Straftat dar.
  • Abgabe und Verabreichung: 
    Die unerlaubte Abgabe oder Verabreichung von Betäubungsmitteln kann ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben.

Verstöße gegen das GüG:

Das GüG regelt den Umgang mit Grundstoffen, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln verwendet werden können. Hierzu gehören unter anderem:

  • Erwerb, Besitz und Handel: 
    Der unerlaubte Erwerb, Besitz oder Handel von Grundstoffen ist strafbar.
  • Einfuhr und Ausfuhr: 
    Die unerlaubte Ein- oder Ausfuhr von Grundstoffen wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.

Strafen:

Die Strafen für Verstöße gegen das BtMG und das GüG können von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen reichen. Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Art und Menge der Betäubungsmittel oder Grundstoffe
  • Vorstrafen des Beschuldigten
  • Umstände der Tat

Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht:

Rechtsanwalt Mathias Bradler zeichnet sich durch eine umfassende Expertise in der Verteidigung von Strafverfahren aus, die insbesondere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Grundstoffüberwachungsgesetz (GüG) betreffen. Seine fast 20-jährige Tätigkeit als Anwalt am Niederrhein, in unmittelbarer Nähe zur niederländischen Grenze, hat ihm dabei eine besondere Spezialisierung und Erfahrung in diesem Rechtsgebiet ermöglicht.

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